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Hebammenhilfe ist mehr...

Jede schwangere, gebärende oder entbundene Frau hat gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Sie umfaßt Beratung und Betreuung während der gesamten Schwangerschaft, der Geburt, der Zeit des Wochenbetts (8 Wochen) bis zum Ende der Stillzeit.
Die Kosten für Hebammenhilfe übernimmt jede gesetzliche Krankenkasse.
Frauen mit privater Krankenversicherung sollten sich über die Leistungsansprüche direkt bei Ihrer Kasse informieren.


Unser Praxisangebot umfaßt:

* Beratung und Information
* Hebammensprechstunde
* Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
* Geburtsvorbereitungskurse
* Wochenbettbetreuung und Stillhilfen
* Rückbildungsgymnastik
* Schwangerenschwimmen
* Babymassage
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